Spenden

Für eine klare sozial-ökologische Politik und eine starken Stimme für Umwelt- und Klimaschutz braucht es starke Grüne. Unsere Wähler*innen zu erreichen und sie von unseren Inhalten zu überzeugen, kostet Geld – nicht nur in Wahlkampfzeiten.

Wenn du grüne Politik unterstützen möchtest, freuen wir uns über eine Spende.

Spendenkonto: IBAN: DE44 8055 0101 0000 0159 38 bei der Sparkasse Wittenberg

Wichtig: Bitte vermerke nur das Wort „Spende“ und deine Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung bei Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen.

Schon gewusst? Spender*innen zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €!

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.